FAQ

Allgemein

  • Lernfahrausweis beantragen.
  • Grundkurs von 12 Std. absolvieren.
  • Neuen Führerausweis inkl. der Kat. A1 beantragen. (keine Prüfung nötig)
  • 15 Jahre: Kat. A1: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
  • 16 Jahre: Kat. A1: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
  • 18 Jahre: Kat. A (beschränkt): Ein Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und max. 0.20 kW/kg Leistungsgewicht.
  • 20 Jahre: Kat. A offen: Voraussetzung, mind. zweijährige, beanstandsfreie Fahrpraxis mit der Kat. A35. («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV)
  • Lernfahrausweis beantragen.
  • Grundkurs von 12 Std. absolvieren.
  • VKU (Verkehrskundeunterricht) besuchen
  • Praktische Prüfung, wenn nicht im Besitz der Kat. B
  • Lernfahrausweis beantragen.
  • Grundkurs von 12 Std. absolvieren. (Ausser Du hast diesen schon mal absolviert. z.B. mit Kat. A1)
  • Praktische Prüfung
  • Nein. Ein Direkteinstieg auf die Kat. A ist nicht möglich bzw. nur für eine bestimmte Personengruppe wie Motorradmechaniker, Polizei oder Verkehrsexperten zugelassen.
  • Du musst zuerst die Kat. A35 absolvieren. (A beschränkt)
  • 2 Jahre später > Lernfahrausweis Kat. A beantragen > praktische Prüfung.
  • Du kannst maximal 2 Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Danach gilt eine Wartefrist von 2 Jahren.
  • Du solltest mit dem Motorrad schon einigermassen sicher und alleine von A nach B kommen. Die Mänöver, die Notbremsung und das Verhalten als Motorradfahrer üben wir dann im Grundkurs.
  • Wenn Du alle 3 Teile des Grundkurses innerhalb der 4 Monate absolvierst, verfallen diese nicht mehr. Solltest Du das nicht schaffen, musst Du wieder bei Teil 1 beginnen.
  • Die Kurse sind auch für die höheren Ausweiskategorien gültig.
  • Wenn Du noch nie eine Prüfung für eine andere Kategorie absolviert hast, musst Du ziemlich sicher noch den VKU (Verkehrskundeunterricht) besuchen.
  • Unsere Empfehlung ist es, mit dem Fahrlehrer noch ein paar Fahrstunden zu absolvieren.
  • Idealerweise hast Du motorradspezifische Schutzbekleidung. Diese muss Abriebfest und geprüft sein.
  • Diese Schutzausrüstung brauchst Du auch für die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
  • Wir akzeptieren für die Kat. A1 in Ausnahmefälle auch: langärmelige Jacke, lange Hosen (kein Trainier), knöchelhohe Schuhe, Handschuhe.
  • Wenn Dein Beifahrer im Besitz dieser Motorradkategorie ist, darfst Du ihn mitnehmen. Egal wie alt er ist und egal wieviel Fahrpraxis er schon hat.
  • Wenn Du Prüfungsreif bist. Sprich alle nötigen Kurse besucht hast und bereit bist, die praktische Prüfung zu absolvieren.

Ich bin schon im Besitz der Kat. A 35kW. Was ist zu beachten?

  • nach 2 jähriger Fahrpraxis, kannst Du den Führerausweis der Kategorie A prüfungsfrei beantragen.
  • nach 2 jähriger Fahrpraxis mit der Kat. A35, kannst Du den Lernfahrausweis für die Kategorie A beantragen.
  • gefolgt von einer praktische Prüfung innerhalb 12 Monaten.
  • nach 2 jähriger Fahrpraxis mit der Kat. A35, kannst Du den Lernfahrausweis für die Kategorie A beantragen.
  • gefolgt von einer praktische Prüfung innerhalb 12 Monaten.
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